Portraits Beratungsstellen Freiburg

Wohngeld: Andreas Schmid vom Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Freiburg, im August 2012Zur Person
Name: Andreas SchmidAusbildung: Dipl. Verwaltungswirt (FH), Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Aufgabenbereich: Abteilungsleiter beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW), Abteilung Wohngeld/Mietspiegel
In Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen tätig seit: 1992
Persönliche Angaben: Verheiratet, 1 Sohn
Zum Thema Wohngeld
Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es im Vorfeld der Antragstellung? Gibt es Sprechstunden?Andreas Schmid: Unsere Mitarbeiter/innen stehen für allgemeine Informationen als auch für spezielle Fragen im Einzelfall telefonisch unter der Tel. Nr. 201 - 54 80 (erreichbar von Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und von Montag - Donnerstag von 13:00 - 15:30 Uhr) zur Verfügung. Zu den Sprechzeiten (Montag 10:30 - 15:00 Uhr, Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr und Donnerstag von 08:00 - 11:30 Uhr) helfen wir auch gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Zudem enthält die Internetseite der Stadt Freiburg unter den Begriff "Wohngeld" weitere Informationen zu diesem Thema. Sämtliche Formulare für die Antragstellung sind auch dort erhältlich.
Wenn ein Antragsteller Schwierigkeiten beim Antrag hat, bekommt er entsprechende Hilfe?
Andreas Schmid: Selbstverständlich erhalten Antragsteller/innen von unseren Mitarbeiter/innen die notwendige Unterstützung, um gemeinsam evtl. Schwierigkeiten und Unklarheiten auszuräumen.
Ist der Wohngeldantrag aus Ihrer Sicht einfach ihn auszufüllen? Ist der Antrag verständlich oder gibt es häufiger Verständnisfragen?
Andreas Schmid: Das Wohngeldrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Das Antragsformular umfasst daher insgesamt 8 Seiten. Insbesondere bei dem Thema Einkommen tauchen oft Rückfragen auf, die wir gerne beantworten.
Können Sie den Begriff Transferleistungen für unsere Leser kurz erläutern?
Andreas Schmid: Transferleistung ist ein Oberbegriff für alle existenzsichernden Sozialleistungen, bei denen ein Bedarf für Unterkunft (in der Regel die zu zahlende Miete) berücksichtigt wird. Da das Wohngeld ebenfalls die Wohnraumkosten (Miete oder bei Eigentümer die Belastung) bezuschusst, schließen sich Wohngeld und die einzelnen Transferleistungen gegenseitig aus. Als typische Transferleistungen gelten das Arbeitslosengeld II (auch unter dem Begriff "Hartz IV" bekannt), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe.
Es gibt in Freiburg keine weiteren Beratungsstellen für Wohngeld. Spüren Sie das in Ihrer Arbeit? Haben Sie dann eine besondere Verantwortung den Antragstellern gegenüber?
Andreas Schmid: Nach dem Sozialgesetzbuch I, das für alle Sozialleistungen gilt, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Bürger/innen aufzuklären und zu beraten. Zudem sind wir sehr bemüht, in kurzer Zeit über die Wohngeldansprüche zu entscheiden. Die große Verantwortung spüren unsere Mitarbeiter/innen auch dann, wenn die Antragsteller/innen in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber dem/r jeweiligen Vermieter/in kommen und daher dringend auf die Wohngeldzahlung angewiesen sind.
Haben Sie noch einen Tipp für die Antragsteller?
Andreas Schmid: Bei Unsicherheiten und Fragen bei uns anrufen ! Und bei einem evtl. Besuch zu unseren Öffnungszeiten den Andrang am Montag um 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr vermeiden !
Wir danken für das Gespräch!
Weitere Portraits
Kurzinterview Karl-Heinz Hermle
- Zum Kurzinterview Studentenwerk
