Wohngeld
Beratungsstellen für Wohngeld
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Wer Wohngeld beantragen will, stellt den Antrag beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen.
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Links zum Thema Wohngeld
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Antragsformulare für Mieter und Eigentümer: Wohngeldantrag, Mietbescheinigung, Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln (z.B. Darlehen).
- Antragsformulare (Stadt Freiburg)
- Wohngeldrechner (Süddeutsche Zeitung)
- Wohngeldtabellen (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
- Wohngeld für Studierende (Studentenwerk Freiburg)
- Download Wohngeld 2016/17 (Broschüre BMI)
- Bücher bei Amazon: Ratgeber Wohngeld
Finden Sie hier heraus, ob und wieviel Wohngeld Sie vom Staat bekommen.
Den Wohngeldtabellen können Sie entnehmen, wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist. Dieser hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von dem monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ab.
Für Studierende wird in der Regel kein Wohngeld bezahlt. Der Wohngeldanspruch ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn alle Familienmitglieder eines Haushaltes dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben. Weitere Infos auf der Seite des Studentenwerks:
Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2016/17
Ratgeber zum Thema Wohngeld
Kurzinterview Andreas Schmid
- Zum Kurzinterview Wohngeld



Dossier_Sozialleistungen: Das Portal www.online-beratungsstellen.de informiert u.a. zum Wohngeld:
- Für wen ist diese Leistung?
- Eine kurze Historie des Wohngelds
- Zuständigkeiten
- Wie kann man Wohngeld beantragen?
- Interessantes zum Thema drumherum